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Aus der Rubrik "Frag' den Rabbi":
Ehe mit einer Christin als Gijur-Hindernis?
Das Antwortschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Mann möchte so bald wie möglich den Gijur (den Übertritt zum Judentum) vollziehen. Er sei mit einer Katholikin verheiratet, habe sich jedoch von ihr getrennt.

Die Fragen:

- Ist die Scheidung eine Voraussetzung für den Gijur?

- Kommt eine Trennung nach der Halacha (dem jüdischen Religionsrecht) einer Scheidung gleich?

Antwort:

- Zu diesen Fragen gibt es zwei grundsätzliche Antworten:

1) Die Halacha ist von Natur aus eine Art kanonisches Recht. Sie befasst sich ausschließlich mit Fragen innerhalb des Judentums und solchen, die das Verhältnis zwischen Juden und Nicht-Juden betreffen. Ob die Trennung zwischen einem christlichen Paar als Scheidung gilt ist nicht eine Sache der Halacha.

2) Die Frage nach den Voraussetzungen für einen Gijur kann nicht im Internet oder auf dem Postweg, sondern lediglich von dem zuständigen Rabbiner in einem persönlichen Gespräch beantwortet werden.

- Da der Fragesteller regelmäßig eine Synagoge besucht, ist es ratsam, dass er den dortigen Rabbiner wegen seines Wunsches anspricht. Vermutlich wird der Rabbiner ihm u.a. raten, sich scheiden zu lassen.

- Wie der Rabbiner insgesamt zum Gijurwunsch stehen wird, ist schwer vorauszusagen. Man muss bedenken,

1. dass es drei Hauptströmungen unter den religiösen Juden gibt: die Orthodoxen, die Konservativen und die Liberalen,

2. dass selbst in den einzelnen Strömungen keine einheitlichen Regeln herrschen, was deutlich wird, wenn man den in jüngster Zeit innerhalb der Orthodoxie Israels zur Frage des Gijurs entflammten Streit verfolgt.

Auch wenn dieser Streit nur indirekt mit dem vom Fragesteller behandelten Thema zusammenhängt, soll darauf des allgemeinen Interesses und seiner weitreichenden Folgen wegen in einer „Fußnote“ kurz eingegangen werden.

Anmerkung:

Eheschließungen und Scheidungen von Juden in Israel befinden sich laut Gesetz ausschließlich in der Jurisdiktion von Rabbinern. In der Hafenstadt Aschdod im südlichen Teil Israels war Mitte 2007 bei einem Rabbinatsgericht eine Scheidungsklage anhängig. Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass die Frau vor fünfzehn Jahren zum Judentum übergetreten war. Der Gijur war vom Rabbinatsgericht unter der Leitung des Rabb. Chaim Druckmann vollzogen worden. Rabb. Druckmann wie auch die anderen Mitglieder dieses Gijur-Gerichts gehören der orthodoxen Richtung an und sind in dieser Funktion vom Staat Israel anerkannt. Das Rabbinatsgericht in Aschdod (ebenfalls aus orthodoxen Rabbinern zusammengesetzt) unter dem Vorsitz des Rabb. Avraham Attaya hat der Frau den Gijur aberkannt und erklärt, sie wie auch ihre drei Kinder, die nach dem Gijur geboren wurden, seien keine Juden. In der Begründung des Rabb. Attaya, die laut Zitat von Zeitungsberichten mit unflätigen Beschimpfungen gegen Rabb. Druckmann gespickt ist, wird ferner festgestellt, dass alle vom Gericht des Rabb. Druckmann durchgeführten Übertritte Null und Nichtig seien.

Auf die verschiedenen sowohl halachischen als auch gesellschaftlichen Aspekte dieses, man könnte sagen Skandals, kann hier nicht näher eingegangen werden. Es sei nur erwähnt, dass letzten Endes auch das Oberste Gericht Israels (ein säkulares Gericht) sich damit befassen musste.

Mit freundlichen Grüßen
Bar Rav Nathan

[Eingangsseite zur Rubrik "Frag' den Rabbi"...]
haGalil onLine 11-08-2008



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