Das
Antwortschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage wurde gestellt:
- Darf man am Tischa b‘Av (den 9. des Monats
Av) fliegen?
Vorbemerkung:
- Der jüdische Kalender kennt fröhliche und
traurige Feiertage. Rosch Haschana ist ein fröhlicher Feiertag, während Jom
Kippur ein Trauertag ist. Beide Feiertage sind in der Tora erwähnt und haben
einen religiösen Ursprung.
- Im jüdischen Jahreszyklus gibt es auch
Feiertage, die nicht in der Tora erwähnt, sondern von den Weisen verordnet
worden sind. Das sind die eher nationalen Feiertage, die an bestimmte
geschichtliche Ereignisse erinnern.
- Während es für die in der Tora erwähnten
Feiertage genaue Verhaltensvorschriften gibt, wurden für die nationalen
Feiertage Verhaltensregeln von den Weisen verordnet.
- Diese Regeln sind ebenfalls sehr wichtig;
sie werden von den mehr oder weniger Frommen strikt oder weniger genau
befolgt, es sind jedoch keine Gesetze, die wegen der Androhung von
himmlischen Strafen peinlich genau befolgt werden müssen.
Antwort:
- Der 9. des Monats Av ist ein Trauertag. An
diesem Tag wird der Zerstörung des ersten heiligen Tempels zu Jerusalem im
Jahr 586 v.d.Z. und der Zerstörung des zweiten Tempels im Jahr 70 n.d.Z.
gedacht. An andere traurige Ereignisse wird ebenfalls an diesem Tag
erinnert.
- Die Weisen haben für die Begehung dieses
Tages zahlreiche Anweisungen erteilt. Die bekanntesten sind das Fasten vom
Vorabend an bis zum Ausklingen des Tages am folgenden Tag. Es wurden
verschiedene Gebete allein für diesen Tag bestimmt, während andere Gebete
untersagt wurden.
- Manche Weise verordneten das Sitzen auf dem
Fußboden in der Synagoge. Manche verbieten sogar das Torastudium an diesem
Tag, da dieses dem Menschen Freude bereitet (was durchaus nicht abwegig
ist).
- Der gemeinsame Nenner für all diese
Verordnungen und Hinweise besteht darin, möglichst keine Handlungen zu
unternehmen, die den Gläubigen vom Gedenken an die traurigen Ereignisse
ablenken würden.
- Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die oben
erwähnte Frage zu behandeln. Sollte das Fliegen an diesem Tag einer
Urlaubsreise bzw. einem fröhlichen Ereignis dienen, würde ein religiöser
Jude die Reise verschieben. Sollte der Flug jedoch im Rahmen einer Arbeit
oder anderer Pflichten unternommen werden, wobei man des traurigen Tages
gedenken könnte und von ihm nicht abgelenkt würde, wäre gegen den Flug
nichts einzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Bar Rav Nathan |