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Aus der Rubrik "Frag' den Rabbi":
Reisen am Tischa b'Av, einem Gedenktag
Das Antwortschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage wurde gestellt:

- Darf man am Tischa b‘Av (den 9. des Monats Av) fliegen?

Vorbemerkung:

- Der jüdische Kalender kennt fröhliche und traurige Feiertage. Rosch Haschana ist ein fröhlicher Feiertag, während Jom Kippur ein Trauertag ist. Beide Feiertage sind in der Tora erwähnt und haben einen religiösen Ursprung.

- Im jüdischen Jahreszyklus gibt es auch Feiertage, die nicht in der Tora erwähnt, sondern von den Weisen verordnet worden sind. Das sind die eher nationalen Feiertage, die an bestimmte geschichtliche Ereignisse erinnern.

- Während es für die in der Tora erwähnten Feiertage genaue Verhaltensvorschriften gibt, wurden für die nationalen Feiertage Verhaltensregeln von den Weisen verordnet.

- Diese Regeln sind ebenfalls sehr wichtig; sie werden von den mehr oder weniger Frommen strikt oder weniger genau befolgt, es sind jedoch keine Gesetze, die wegen der Androhung von himmlischen Strafen peinlich genau befolgt werden müssen.

Antwort:

- Der 9. des Monats Av ist ein Trauertag. An diesem Tag wird der Zerstörung des ersten heiligen Tempels zu Jerusalem im Jahr 586 v.d.Z. und der Zerstörung des zweiten Tempels im Jahr 70 n.d.Z. gedacht. An andere traurige Ereignisse wird ebenfalls an diesem Tag erinnert.

- Die Weisen haben für die Begehung dieses Tages zahlreiche Anweisungen erteilt. Die bekanntesten sind das Fasten vom Vorabend an bis zum Ausklingen des Tages am folgenden Tag. Es wurden verschiedene Gebete allein für diesen Tag bestimmt, während andere Gebete untersagt wurden.

- Manche Weise verordneten das Sitzen auf dem Fußboden in der Synagoge. Manche verbieten sogar das Torastudium an diesem Tag, da dieses dem Menschen Freude bereitet (was durchaus nicht abwegig ist).

- Der gemeinsame Nenner für all diese Verordnungen und Hinweise besteht darin, möglichst keine Handlungen zu unternehmen, die den Gläubigen vom Gedenken an die traurigen Ereignisse ablenken würden.

- Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die oben erwähnte Frage zu behandeln. Sollte das Fliegen an diesem Tag einer Urlaubsreise bzw. einem fröhlichen Ereignis dienen, würde ein religiöser Jude die Reise verschieben. Sollte der Flug jedoch im Rahmen einer Arbeit oder anderer Pflichten unternommen werden, wobei man des traurigen Tages gedenken könnte und von ihm nicht abgelenkt würde, wäre gegen den Flug nichts einzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Bar Rav Nathan

Die Anfrage:

Sehr verehrter Ben Rabbi Nathan,
Sehr geehrters hagalil - Team.

Ich lebe schon seit einigen Jahren in Jerusalem und muss dieses Jahr am 10.8. nach Deutschland fliegen. Das ist genau Tisha b´Av.
Mich beunruhigt, die Frage, ob an diesem Tag eine Flugreise angetreten werden kann oder sollte, und ob Segen auf dieser Reise liegen kann.
Da ich nie an einem Shabbat fliegen würde und im Grunde sowieso ein sehr ängstlicher Flugpassagier bin, beschäftigt mich diese Frage schon sehr.

Ganz herzlichen Dank!
J.

[Eingangsseite zur Rubrik "Frag' den Rabbi"...]
haGalil onLine 21-07-2008



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