Sehr
geehrte Damen und Herren, die Frage,
die mir hier gestellt wurde, hat einige Facetten, auf die ich eingehen
werde.
Antwort:
- Die Teilnahme an einem nicht jüdischen
Gottesdienst ist allgemein unzulässig. An mehreren Stellen in der Tora wird
streng darauf verwiesen, dass man auf den Wegen der Völker, also der
Nicht-Juden nicht wandeln darf, man darf sich an ihre religiösen Gebote und
Regeln nicht halten. Zwar ist in der Tora die Rede von den Gewohnheiten und
Handlungsweisen der Heiden, da die Juden damals allein eine monotheistische
Religion hatten, jedoch ist das Verbot auch auf die anderen, auch die
monotheistischen Religionen zu übertragen.
- Die Frage, ob der Gottesdienst in einem
Gebetshaus (z.B. Kirche) abgehalten wird oder an einem sozusagen neutralen
Ort (z.B. einer Schule) ist unerheblich. Es geht nicht um den Ort oder um
die zeremonielle Handlung, es geht darum, welcher Gott in welcher Weise
angerufen wird.
Wir gehen zwar davon aus, dass der Gott
derselbe ist, es gibt ja schließlich nur einen und dieser Eine ist sowohl
der Gott der Christen und Moslems als auch der Juden.
Jedoch, und das muss betont werden, obwohl
wir demselben Gott dienen, der Glaube ist sehr verschieden. Ich bin kein
christlicher Theologe, aber für einen Juden grenzt der Glaube an die
Dreifaltigkeit an Gotteslästerung.
Ferner muss hervorgehoben werden, das die
Kirche, insbesondere die Heilige Katholische Inquisition durch ihre
erbarmungslose Verfolgung von Juden während vieler Jahrhunderte, eine
Ökumene, als auch einen überreligiösen Gottesdienst, für das traditionelle
Judentum ausgeschlossen hat; für reformierte Gemeinden mag dies vielleicht
anders aussehen.
- Unsere Weisen haben stets betont, dass
selbst Handlungen, die nicht unbedingt als verboten im religiösen Sinn
eingestuft werden müssen, jedoch dem Anschein nach als frevelhaft angesehen
werden können, zu unterlassen seien. Die Begründung hierfür ist der Gedanke,
dass sowohl Juden als auch Nicht-Juden dies missverstehen könnten.
Insbesondere könnten Juden verführt werden, solch eine Handlung als erlaubt
zu betrachten.
Die Teilnahme an einer Feier, bei der ein
katholischer Mönch eine Predigt hält, ist selbst bei einem weitgehenden
Verzicht seinerseits auf kultische Handlungen zu unterlassen. Es ist
anzunehmen, dass ein Mönch bei einer Schulabschlussfeier einen Segen
ausspricht, also die Versammelten segnet. Allein diese Möglichkeit ist Grund
genug, solch einer Veranstaltung fernzubleiben.
- Ich möchte nicht den Verdacht der
radikalen Ablehnung gegenüber christlichen Menschen aufkommen lassen. Gegen
eine Teilnahme an Feierlichkeiten mit Andersgläubigen ist im allgemeinen
nichts einzuwenden, wenn es jedoch während einer solchen Feier zu Handlungen
wie oben beschrieben kommt, sollte man sich vorübergehend unauffällig dem
entziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bar Rav Nathan |