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Aus der Rubrik "Frag' den Rabbi":
Zugfahrt am Schabbat
Herr Dr. Miller übt seine Arbeit im Rahmen von haGalil ehrenamtlich aus. Das ist für ihn eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem würde er es begrüßen, wenn Sie unseren Spendenaufruf berücksichtigen könnten. Nach jüdischer Lehre ist die Spende für Bedürftige oder für einen guten Zweck eine Mizva, ein religiöses Gebot, das im Himmel als gute Tat berücksichtigt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frage:

- Ist es erlaubt an Schabbat den Zug zu benutzen?
- Was, wenn eine Fahrkarte gekauft werden soll?

Antwort:

Es sind insbesondere drei wichtige Regeln, die beachtet werden müssen:

- Am Schabbat darf nicht gearbeitet werden.

- Am Schabbat darf kein Feuer entfacht werden, wobei man unter Anzünden auch das Lichtanknipsen, einen Funken erzeugen, versteht.

- Am Schabbat darf man sich nicht weiter als ca. einen Kilometer von der Stadtgrenze entfernen.

Nachdem in der Vergangenheit das Fahren am Schabbat von den Rabbinern sehr streng behandelt und jede Lockerung bezüglich des Verbots abgelehnt wurde, hat sich in den letzten Jahrzehnten eine zeitgemäße Einstellung verbreitet, die insbesondere auch von dem bekannten Rabb. Mosche Feinstein (1895-1986) vertreten wird. Die Fahrt am Schabbat mit einem Zug, U-Bahn, Bus ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:

- Die Fahrt sollte innerhalb der Stattgrenzen erfolgen (die 1000 Meter außerhalb der Stadt nicht überschreiten).

- Es darf keine Zahlung am Schabbat geleistet werden. Eine Monatskarte wäre z.B. akzeptabel.

- Die Fahrkarte darf gezeigt, aber vom Benutzer nicht gelocht oder abgestempelt werden, weil das Arbeit wäre.

- Die Fahrt muss einem religiösen Zweck dienen, wie z.B. der Teilnahme an einem Gottesdienst.

- Der Jude sollte bei einer solchen Fahrt möglichst nicht auffallen. Es sollte unter den Glaubensgenossen nicht der Anschein erweckt werden, das Fahren am Schabbat sei allgemein erlaubt.

Nachbemerkung:

Wenn ich die Stellungnahmen mancher Rabbiner zum Thema Fahren am Schabbat bedenke, so gibt es nach meiner Einschätzung zwei wichtige Gründe, die sie daran hindern, den Mitgliedern ihrer Gemeinden die oben erwähnte eingeschränkte Erlaubnis für das Fahren am Schabbat zu erlauben.

1. Eine strenge Auslegung der Gesetze und Gebräuche

Es ist bekannt, dass Gläubige (einerlei welcher abrahamitischen Religion), die bei der Handhabung ihrer Gesetze unsicher sind, zur Strenge neigen, denn dass ist der sicherere Weg, und auf alle Fälle - es kann nicht schaden.

Ferner ist es bekannt, dass eine erleichternde Auslegung schwieriger und komplizierter zu begründen ist als eine erschwerende. Nicht von ungefähr haben unsere Weisen im Talmud an einigen Stellen bemerkt: „Die erleichternde Ansicht ist bevorzugter“.

Ferner ist es bekannt, dass manche Geistliche oder religiöse Gruppen (auch hier könnte man sagen, einerlei welcher abrahamitischen Religion sie angehören), in der Handhabung der Gebräuche und Gesetze miteinander um die Strenge geradezu wetteifern. Wer sich strenger gebärdet, soll besser und „treuer“ sein, was manchmal sogar zu Extremismus und Sektierertum führt.

2. Die Heiligkeit des Schabbat

Der siebente Tag der Woche ist für die Juden nicht lediglich ein Ruhetag. Er ist mehr als das, man könnte fast sagen, er beinhalte die Grundsätze des Judeseins. Der Tag ist heilig, denn Gott hat an diesem Tag geruht und ihn geheiligt. Gott hat auch befohlen, dass an diesem Tag nicht nur der Jude und seine Familie, sondern auch seine Mägde und Knechte, sein Vieh und der Fremde ruhen sollen, eben weil der Tag heilig ist.

In der vorchristlichen Zeit, als die anderen Völker um Israel herum noch sieben Tage in der Woche arbeiteten und über die „faulen“ Juden spotteten, empfanden die Juden eine besondere Beziehung zu diesem Tag. Der Prophet Jesaja (8. Jh. v.) formulierte das so:

„Wenn du am Sabbat nicht deine übliche Wege gehst / und an meinem heiligen Tag keine Geschäfte machst, wenn du den Sabbat (den Tag der) Wonne nennst, / einen Ehrentag den heiligen Tag des Herrn, wenn du ihn ehrst, indem du keine Gänge machst, / keine Geschäfte betreibst und keine Verhandlungen führst, dann wirst du am Herrn deine Wonne haben …“ (Jesaja 58, 13).

Der Schabbat soll also in jeder Beziehung ein besonderer Tag sein, er soll sich von den anderen Tagen grundsätzlich unterscheiden. Er ist ein Geschenk des Herrn an sein Volk und das Volk soll sich auch dementsprechend verhalten.

Im Talmud wurde die Aussage des Propheten so verstanden, dass selbst Arbeiten, Handlungen und Maßnahmen, die laut Gesetz der Tora am Schabbat nicht verboten sind, möglichst unterlassen werden, um die Heiligkeit des Tages hervorzuheben. Hier einige Beispiele:

- Man soll am Schabbat nicht hastig umhereilen wie an einem Werktag, sondern gemütlich gehen. Wenn man allerdings zum Gottesdienst in die Synagoge eilen muss oder Kinder eine Freude beim Laufen und Springen empfinden, soll es gestattet sein.

- Es ist nicht verboten, am Schabbat auf dem eigenen Feld oder Acker zu spazieren, man soll aber bei dieser Gelegenheit keine Arbeitsmaßnahmen planen oder Messungen vornehmen, obwohl diese nicht direkt verboten sind.

- Das Reden ist selbstverständlich nicht verboten, aber geschäftliche Besprechungen mindern das Gefühl der Heiligkeit des Schabbat und sollten den Werktagen vorbehalten bleiben.

Weisheit, Mut und Einsicht in die Bedürfnisse der Menschen sind notwendig, um den Ruhetag Gottes als einen Tag der Freude und Inspiration zu bewahren.

Mit freundlichen Grüßen
Bar Rav Nathan

[Eingangsseite zur Rubrik "Frag' den Rabbi"...]
haGalil onLine 03-08-2009

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